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                                                  Unser Bestreben: 

                    Vermeidung der Insolvenz durch Vergleich mit Ihren Gläubigern.

Warum  sechs Jahre auf Entschuldung warten, wenn dies in kürzerer Zeit möglich ist?

                   Wir haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Gläubigern

Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorgeschichte, der aktuellen Problemlage, der anzustrebenden Etappenziele sowie legitimer Gläubigerbelange prüfen wir die Voraussetzungen und Möglichkeiten für einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern. Unsere Bemühungen um Ihre Entschuldung enden jedoch nicht bei dessen Aussichtslosigkeit bzw. bei dessen Scheitern.  In diesem Fall  unterstützen wir Sie tatkräftig bei der Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der gesetzlichen Restschuldbefreiung (Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren).

D a s   Z i e l

Verbesserung Ihrer sozialen, wirtschaftlichen und persönlich/familiären Lage durch intensive, methodische und ganzheitliche Beratung zur Schuldenvermeidung bzw. zur nachhaltigen Entschuldung. Wiedererlangung Ihrer Kreditwürdigkeit durch Löschung negativer SCHUFA-Einträge als Voraussetzung zur eigenverantwortlichen, selbstbestimmten, uneingeschränkten und handlungssicheren (Wieder)Teilnahme am Wirtschafts- u. Arbeitsleben - s o  s c h n e l l  w i e  m ö g l i c h .

Schritte auf dem Weg zu Ihrer finanziellen Stabilisierung bzw. Entschuldung:

> Erörterung Ihrer aktuellen Situation

> Vertiefte Erörterung der Überschuldungsgefahr bzw. der Überschuldungsursachen.

> Ermittlung Ihres Selbsthilfepotentials.

> Stärkung Ihrer Motivation und Ihres Selbstbewusstseins.

> Erarbeitung von Strategien zur künftigen Vermeidung von Überschuldung unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Finanzverhaltens. Ziel: Verhaltensänderung. 

wir bringen Ordnung und Übersicht in Ihre Unterlagen.Sollte unsere Beratung im Ergebnis aufzeigen, daß in Ihrem Fall Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine nachhaltige Entschuldung vorliegen, werden wir, Ihre förmliche Beauftragung vorausgesetzt, die notwendigen Maßnahmen einleiten und konsequent durchführen. 

Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig. Die Höhe der von Ihnen zu tragenden Kosten richtet sich nach der Schwierigkeit des Falles und der Anzahl Ihrer Gläubiger. In der Regel stellen diese Kosten für Sie jedoch keine zusätzliche finanzielle Belastung dar.