Die DGV ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke durch Freistellungsbescheid des Finanzamts Freiburg-Stadt vom 26. Mai 2011 unter der Steuer-Nr. 06469/47135 als gemeinnützig anerkannt. Wir sind berechtigt, für Spenden (Zuwendungen), die uns zur Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen gem. § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.
Unter Hinweis auf das neu gefasste Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht bitten wir Menschen bzw. Unternehmen, die unser Engagement unterstützen möchten, herzlich um Spenden, damit wir unsere wichtige Arbeit fortsetzen können.
Bitte geben Sie neben dem Verwendungszweck 'Zuwendung' Ihren Namen und Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung zukommen lassen können.
Bedenken Sie bitte: jede noch so kleine Unterstützung unserer Arbeit läßt das zarte Pflänzchen 'Hoffnung' vieler von Überschuldung Betroffener auf Entschuldung wieder ein Stückchen wachsen.
Wir danken jeder Spenderin und jedem Spender bereits jetzt für die Unterstützung.